Die Kulturprojekte Berlin GmbH ist bemüht, ihren Webauftritt www.museumsdienst.berlin im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, für das Land Berlin umgesetzt im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln), barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.museumsdienst.berlin
Die Vereinbarkeit mit den Anforderungen wird aktuell durch eine externe Prüfstelle geprüft.
Grundlage für die Vereinbarkeit mit den Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1 ist ein Barrierefreiheits-Test einer repräsentativen Seitenauswahl des Webauftritts gemäß BITV 2.0 im September 2024. Der Test wird von einer externen Prüfstelle, dem Blinden- und Sehbehindertenverband Hamburg, durchgeführt.
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Sollten unsere Bemühungen, die Seite barrierefrei zu erstellen, aus Ihrer Sicht nicht ausreichend sein und sind unsere Antworten auf Ihre Fragen aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum Kontaktformular: Kontaktformular der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit: Berliner Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.8.2024 erstellt.